Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sie haben das Recht, von Behörden Informationen zu bekommen:

www.im.nrw.de/bue/56.htm

 

Polizeigesetz NRW

 

Info über die Aufgaben der Polizei, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, allgemeine Befugnisse uvm. 

 

 

Dateityp: PDF

Stand: 25.07.2003