Sitemap | Impressum | Datenschutz

Startseite
Tiervermittlung
Ukraine
Patentiere
Zuhause gefunden
Haustier-Ernährung
Haustier-Impfungen
Tier(schutz) INFO
Tierschutzgesetze
Grundgesetz
BGB
Gesetze BRD
Dt. Tierschutzgesetz
Urteile
Pflegestellen und §11
Gesetze NRW
Fundrecht
EU-Gesetze
Politik und Gesetze
Berichte+Gutachten+VO
Leben ohne Tierleid
Ärzte gegen Tierversuche
Haustiere und Rauchen
So können Sie helfen!
Schwarzes Brett
Buchtipps
Über uns
Links
Suche

Wenn Sie direkt über das Banner ZOOPLUS bestellen, bekommen wir einen kleinen Teil des Umsatzes (Provision) gutgeschrieben, ohne dass Sie mehr bezahlen mössen.

 

 

Pflegestellen und der Paragraph §11

Die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V. hat am 23.10.08 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein bahnbrechendes Urteil erstritten, nachdem das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberwaltungsgericht in Münster nicht im Sinne von praktischem Tierschutz entschieden hatten.

 

Das Bundesverwaltungsgericht sagte ganz deutlich, dass ein Verein keiner Erlaubnis nach dem TSG bedarf, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter in privaten Pflegestellen unterbringt. Damit zeigt das Bundesverwaltungsgericht eine Sensibilität, die darauf hinweist, dass dieser Senat ganz nah an der Realität ist.
 

Aufgrund vieler Kontakte zu TSV, die mit dem Pflegestellen-Konzept arbeiten, wußten wir, dass etliche AmtsVets einen enormen Druck auf die TSV ausgeübt haben bis hin zu dem Verbot jeglicher tierschützerischer Tätigkeit mit Beschlagnahmung der vorhandenen Tiere. Das wird viele Tieren,  um die sich die TierschützerInnen nicht mehr kümmern durften, die Gesundheit und vielleicht sogar das Leben gekostet haben. Auch die AGT ist von dem Veterinäramt Mettmann ständig bekriegt worden, u.a. mit der Festsetzung utopischer Bußgelder, die jedoch bereits vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf kassiert wurden.
Die Brisanz des kompletten Themas liegt jedoch darin, daß der AmtsVet bei einem Tierheim oder einer tierheim-ähnlichen Haltung ein JEDERZEITIGES Betretungsrecht zu diesen Haltungseinrichtungen hat. Wenn wir als tierheim-ähnliche Einrichtung deklariert worden wären, hätten die Pflegestellen JEDERZEIT GRUNDLOS mit einem Besuch des AmtsVet rechnen müssen.

Wer wäre da noch gerne Pflegestelle gewesen?

Zusätzlich wäre damit auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG eingegriffen worden.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass auch in TSV mit Pflegestellenkonzept Fachwissen vorhanden sein muß, allein schon den Tieren zuliebe. In der AGT gibt es z.Z.  über 20  Mitarbeiterinnen, die das sog. §11-Seminar des Landestierschutzverbandes NRW erfolgreich besucht haben.
Deshalb raten wir dringend dazu, entweder dieses Seminar zu besuchen

http://www.ltv-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=32&Itemid=57

oder sich anderweitig ständig fortzubilden, so wie es in der AGT gemacht wird.

Wenn Sie selbst Probleme mit dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Küttner in Kanzlei Meyer+Klein+Slamal, T (02 21) 27 24 98 80; er ist ein ausgewiesener Experte für Verwaltungsrecht und sehr zu empfehlen.

 

Damit hat die Aktionsgemeinschaft für Tiere als kleiner Verein mit ca. 200 Mitgliedern Rechtssicherheit für alle deutschen TSV mit Pflegestellenkonzept an höchster Stelle erstritten. Unser Name ist unser Programm: Eine Gemeinschaft, die Aktionen FÜR Tiere macht.

 

 

Presse-Erklärung RA Dr. Küttner

 

Laden Sie sich hier die Presse-Erklärung der Rechtsanwaltskanzlei Wolf & Partner (Dr. Küttner) herunter.

 

Dateityp: PDF

Stand: 02.11.2008

 


 

Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig

 

Lesen Sie hier das komplette Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Thema Pflegestellen und der §11 

 

Dateityp: PDF

Stand: 24.02.2009

 


 

Urteil aus der Fachpresse

 

Einschätzung des vor dem Bundesverwaltungsgericht erreichten Urteils in der Fachpresse 

 

 

Dateityp: PDF

Stand: 24.02.2009

 


 


Drucken