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Volker Beck und die Drogen

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/stefan-schubert/volker-beck-kaufte-crystal-meth-in-der-naehe-des-groessten-maennerstrichs-von-berlin.html

 

Wir nehmen keine Drogen und finden Schächten grausamst!

Müssen wir nun daraus schließen, dass erst Drogen dazu führen können, Schächten gut zu finden?

Wikipedia-Auszug

Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, § 4 TierSchG). Die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal. Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, was auch zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann (§ 17 TierSchG). Tiere aus deutschen Betrieben werden daher regelmäßig ins Ausland zur Schlachtung exportiert, dort geschächtet und das Fleisch anschließend wieder nach Deutschland eingeführt.[9]

Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Lange Zeit wurden in der Bundesrepublik Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen dagegen meist nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) muss wegen der nach Art. 4 GG verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit (sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines muslimischen Metzgers) auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten.[1] Nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. November 2006 nicht ausgeschlossen, dass einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen erteilt werden kann, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen. Der Ausgleich zwischen dem zum Staatsziel erhobenen Tierschutz und den betroffenen Grundrechten ist so herzustellen, dass beides Wirkung entfalten kann.[10] Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden. Nach einer anderen Auffassung, die früher auch vom Bundesverwaltungsgericht vertreten wurde, werde das Schächten nicht von der Religionsfreiheit umfasst, solange eine Religion eine vegetarische Ernährungsweise erlaubt.[11][12]

Durch das Verbot des muslimischen Schächtens im Jahr 1995 erlitten einzelne Großschlachtereien Umsatzeinbußen bis zu 40 %. Erlaubt ist in Deutschland das Schächten während einer Kurzzeitbetäubung. Das für etwa 25 Sekunden betäubte Tier blutet dabei nach dem Kehlschnitt aus. Ob durch diese Schlachtung produziertes Fleisch als halāl gelten kann, ist unter Muslimen umstritten.[9]

SCHÄCHTEN - Der Tod durch Verbluten OHNE Betäubung

SCHÄCHTEN - Der Tod durch Verbluten OHNE Betäubung !!!
[Tierschutz versus Religionsfreiheit]

In Neuss (NRW) plant man Deutschlands größtes Schächt-Schlachthaus noch im März 2016 zu eröffnen - daher hier die sachliche Erklärung warum man sich als empathischer Mensch dagegen verwehren muss:

Sowohl im Islam wie auch im Judentum ist der Verzehr von Blut verboten, entsprechend gilt nur unblutiges Fleisch als rein.

Um dies zu gewährleisten werden den zu tötenden Tieren mit einem einzigen sauberen Schnitt die Halsschlagadern durchtrennt um den raschen Todeseintritt durch Verbluten herbeizuführen.

Im absolut tierschutzrelevanten Unterschied zur kommerziell westlichen Schlachtmethode werden die Tiere vor dem tödlichen Schnitt NICHT betäubt! Das bedeutet, dass ihnen bei vollem Bewusstsein Hauptblutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden.

Der Grund dafür liegt in den religiösen Ansichten begraben, dass Tiere beim Schnitt körperlich unversehrt und bewusstseinsklar sein müssen um den Eigenschaften 'halal' (Islam) oder 'koscher' (Judentum) gerecht zu werden. Daher dürfen bei der rituellen Schächtung keine betäubenden Maßnahmen wie Bolzenschuss o.ä. Maßnahmen angewendet werden.

Zum Bolzenschuss möchte ich kurz klarstellen, dass er entgegen der allgemeinen Kenntnis korrekt durchgeführt NICHT zur Tötung eingesetzt wird. Er dient einzig und allein der BETÄUBUNG (Dauer des Vorgangs: ca. 2ms) VOR der Entblutung und damit dem Tode.

Es gibt Quellen, die davon ausgehen, dass Rinder (theoretisch) bei einer Schächtung innerhalb von 10-14 Sekunden nach dem Schnitt kollabieren sollen.
Die Realität zeigt leider ein komplett anderes Bild: Tiere, die auch noch nach 6 Minuten (!!!) versuchen aufzustehen und panisch nach Luft ringen.

DER GRUND:
Im Gegensatz zu beispielsweise Schweinen oder auch Menschen erfolgt die Blutversorgung des Hirns beim Rind über das sogenannte Rete mirabile epidurale rostrale - das bedeutet, dass sich die Arterienwände nach Durchschnitt der großen Hauptschlagadern (Carotisarterien) zusammenziehen und die Blutversorgung des Hirns über die in der Wirbelsäule verlaufenden Vertebralarterien weiterhin aufrecht erhalten wird. Dadurch quälen sie sich viel viel länger nach dem Kehlschnitt!

Zu dieser Erkenntnis kamen schon die Wissenschaftler Blackmore und Newhook: So vermuteten sie 1982 den Grund hierfür in der Versorgung durch die Vertebralarterien.
Eine Studie aus dem Jahre 1989 von Kallweit kam zusätzlich zu dem Schluss, dass die Blutversorgung des Hirns von Rindern über die Vertebralarterien mit dem Alter des Tieres sogar noch zunimmt - das bedeutet je älter das Tier desto länger das Leiden.

Deshalb krepieren geschächtete Rinder langsam und qualvoll!

In Schweden, den Niederlanden und Dänemark herrscht ein rigoroses Schächt-Verbot - ohne jedwede Ausnahme! Damit stellt man dort den Tierschutz eindeutig über das Ausleben der Religionsfreiheit.

Natürlich bringt solch eine klare Ansage deutlich mehr Struktur in solche Diskussionen als es hierzulande geschieht. Man möchte schließlich immer allem und jedem gerecht werden und tolerant sein. Aber natürlich geht das in diesem Falle nicht - man kann Tiere nicht tierschutzkonform rituell korrekt schächten!
Dafür gäbe es aber KOMPROMISSE...

Ein in meinen Augen fauler Kompromiss war das sogenannte im Jahre 2002 gefällte 'Schächturteil', welches sinngemäß im Kern gestattet das Tierschutzrecht auf Antrag mit Füßen zu treten.

Da eine Betäubung mittels Bolzenschuss die körperliche Unversehrtheit, wie oben bereits erwähnt, ausschließen würde steht sie für religiöse Schächtungen nicht zur Debatte.
Jedoch praktizieren jüdische Gemeinschaften in Österreich sowie außerhalb Europas schon seit Längerem eine Elektro-Kurzzeit-Betäubung mittels Elektrozange direkt im Anschluss an den Schnitt - somit wird den Geboten der Halacha (Jüdisches Religionsgesetz) entsprochen und den Tieren unnötiges Leid erspart [Quelle: Initiative Jüdischer Tierschutz].

Somit bin ich der Meinung, dass es langsam an der Zeit ist darüber nachzudenken das betäubungsLOSE Schlachten = Schächten grundsätzlich zu verbieten! Ausnahmslos. Vielleicht liest ja jemand mit, der tatsächlich was bewirken kann...

Es gibt vernünftige Alternativen - die Obrige ist nur eine Möglichkeit...
Neben dem Vegetarismus oder Veganismus!?!

Ich habe bewusst auf historische Quellen bzw. Verweise auf Koran, Bibel oder Talmud verzichtet da es in meinen Augen unerheblich ist auf wessen Geheiß man Tiere quälen sollte oder auch nicht!

Ach ja, dieser Artikel dient einzig und allein dem Tierschutz - PUNKT und BASTA!
In meinen Augen hat in unserer Welt religiöse Schächtung genauso wenig verloren wie Rassismus, Terrorismus oder ähnlicher Abschaum.

Tierarzt Sebastian Goßmann-Jonigkeit (aus Engelskirchen nahe Köln)

http://www.tierarzt-jonigkeit.de/

 

Volker Beck

Berlin (KNA). In der Flüchtlingsdebatte fordert der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, mehr Respekt gegenüber Minderheitsreligionen. Die Integration vieler Flüchtlinge hänge auch davon ab, ob man in Deutschland bereit sei, deren religiöse Bedürfnisse und Vorschriften zu akzeptieren, sagte Beck am Montagabend im TV-Sender Phoenix.

Als Beispiel nannte er religiöse Kopfbedeckungen, das religiös begründete Schächten von Tieren sowie Beschneidung von Jungen. Allerdings müssten Menschen, die hier um Asyl bitten, zugleich auch etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau wie auch die friedliche Auseinandersetzung bei unterschiedlicher Meinung akzeptieren.

 

Quelle:

http://www.islamische-zeitung.de/?id=19787#sthash.5O5i587n.dpuf

Scheint aber wieder gelöscht zu sein.

Hier ein Bericht über die Islamische Zeitung

rundschau-hd.de/2010/05/janusgesichtige-islamische-zeitung/

 

Dies schrieb ich an die Grünen, es kam keine Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die u.a. Meldung und bin einfach nur entsetzt!

Wir TierschützerInnen kämpfen wie die Löwen darum, das Deutsche Tiernutzungsgesetz in ein Tierschutzgesetz zu überführen und nun kommt so ein Ignorant wie Herr Beck daher und spricht der Tierquälerei „Schächten“ das Wort.

Seit Jahrzehnten wähle ich die Grünen, weil sie u.a. immer an der Seite der Tiere standen und wir uns darauf verlassen konnten.

Die Integration von Millionen Menschen, die einen diametralen Kulturhintergrund wie wir haben, ist schon eine kaum zu lösende Herausforderung. Aber diese Menschen sind zu UNS gekommen und hier gelten UNSERE Werte und Gesetze. Kulturrelativismus ist für mich und für die meisten Deutschen ein absolutes NoGo.

Wer meint, er könne nur Fleisch von geschächteten Tieren zu sich nehmen, der sollte sich doch einfach vom Fleischkonsum verabschieden. Habe ich auch, geht ganz gut. DAS ist nämlich auch eine Möglichkeit, anstatt noch mehr Tiere grausam umzubringen.

Ich weiß nicht, in welchen Kuckuckswolkenheimen Sie leben, aber kriegen Sie eigentlich noch mit, dass Ihnen gerade sämtliche TierschützerInnen der Republik von der Fahne gehen? Das sind nicht Tausende, das geht in die Millionen.

Wenn sich in meinen Vereinen ein Mitglied dermaßen Tier-verachtend äußern würde, würde ich es wegen Vereinsschädigung ausschließen lassen.

Christa Becker.

Brief von Pro-Jure-Animalis an Volker Beck

Der Grüne Sündenfall: Die einstmalige Ökopartei fordert Akzeptanz für Schächten

Seit Jahren kämpfen Tierschützer für ein Verbot dieser grausamen Schlachtmethode und eigentlich sollten die Grünen diese Forderung unterstützen. Waren die Grünen nicht irgendwann einmal auch für Tierschutz angetreten? Doch im kritiklosen Willkommenstaumel fordert nun der Grünen-Politiker Volker Beck u.a. Akzeptanz gegenüber dieser brutalen und tierquälerischen Schlachtpraxis. „Notwendig ist auch der Respekt der Mehrheitsgesellschaft gegenüber den religiösen Vorstellungen und Vorschriften von Minderheitsreligionen“, sagt Beck und meint damit, dass wir im Kniefall vor dem Glaubenswahn einfach einmal unsere Werte über Bord werfen sollten. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger als den Verfall Moral und Ethik gegenüber Tieren, ein Annähern der Kulturen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Dies hat mehr mit Kapitulation als Integration zu tun.

Lesen Sie hierzu den offenen Brief von Dr. Gunter Bleibohm an Herrn Beck:

http://www.pro-iure-animalis.de

Nachrichten

Tierrechte/Tierschutz allgemein

Brief von Karin Oehl an Volker Beck

Hallo Herr Beck u. Team

Kann es wahr sein, daß´sie, Ihre Kollegen u. weitere Politiker  des Lesens u. Verstehens nicht mächtig sind oder unwillig, wichtige Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen?

Seit der Entdeckung des Blutkreislaufes  ist klar, daß ein völliger Blutentzug nicht möglich ist, auf welche Art auch immer u. der wird religiös gefordert.

Wenn der nicht  möglich ist, dann dürften die Muslime wie auch die Jüdischen Gläubigen, wenn sie es ernst nehmen, gar kein Fleisch essen.

Wenn sie es nicht ernst nehmen, dann können sie auch normal geschlachtetes Fleisch essen.

Wir haben ein hohes Gut -die Religionsfreiheit - aber keine TRADITIONSFREIHEIT

Das betäubungslose Schächten ist eine grauenhafte Tierquälerei, eine  von div. religiösen Gruppen stark verlangte Tradition - keine religiöse Verpflichtung!

Außerdem habe ich Sie auf den kleinen Guide hingewiesen, der vor Jahren allen Veterinärämtern zuging.

Darin äußerten sich hohe Religionsführer dahingehend, daß keine Religion diese Biesterei von Tierqual verlangt.

Es wäre höchste Zeit, das mal zur Kenntnis zu nehmen u. die Gesetzgebung, sowie die Anordnungen dahingehend nicht nur zu überprüfen, sondern zu ändern!

und nicht gebetsmühlehartig alte Vorstellungen runter zu leiern, Fehler werden nicht durch Wiederholungen zur Wahrheit.

Unsere unselige Vergangenheit sollte mal endlich nicht mehr im Wege stehen, wenn es um das Wohl der Tiere geht, wenigstens um die kleine Gnade der Betäubung, wenn wir sie schon umbringen.

Ich erwarte von Ihnen eine persönliche Stellungnahme, die mir deutlich macht, daß Sie die entspr. Hinweise gelesen haben, nicht einen Hinweis auf Ihren Blog , der mir zur Gneüge bekannt ist.

Als gewählter Vertreter des Volkes, u. von diesem bezahlt, sind Sie ihrem  Souverän gegenüber verpflichtet.

Das sollten Sie wissen u. beherzigen.

Karin Oehl

Morden bei klarem Verstand = Schächten

Vier Fragen an die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs


An die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem Sie einem islamischen Religions-Extremisten die Erlaubnis zum Schächten ohne Betäubung geben, hat alle Menschen schockiert, die ein Gefühl für Würde haben und für die Barmherzigkeit, Mitleid und Mitgefühl keine Worte ohne Bedeutung sind.


Deshalb frage ich Sie:

1. Sagen Ihnen diese Begriffe überhaupt etwas??? Ihr Urteil hat mich fassungslos gemacht.


2. Dass die Tiere beim betäubungslosen Schächten einen qualvollen Todeskampf durchleiden, ist als Faktum tiermedizinisch erwiesen


Religiöse Auffassungen sind demgegenüber objektiv nur auf der Meinungsebene angesiedelt. Weshalb räumen Sie einer bloßen Meinung (noch dazu einer derart destruktiven wie der von rücksichtslosen uneinsichtigen Tierquälern) einen höheren Rang ein als nachgewiesenen Fakten?


3. Dass angesichts dieser unbegreiflichen und empörenden Ereignisse die pauschale Abneigung gegen den Islam und die Ausländerfeindlichkeit wiederum zunehmen, ist unausweichlich. Weshalb haben Sie diese Folgen bei Ihrem Urteilsspruch nicht bedacht? Ist es Ihnen denn egal, dass wieder einmal die anständigen Ausländer, hier insbesondere auch die liberalen Moslems, die selber die ausreichende Betäubung der Tiere vor der Tötung befürworten, darunter zu leiden haben?


4. Anschließend werden Politiker wieder das Erstarken der "Rechten" beklagen. Wer in Zusammenhängen zu denken imstande ist, dem ist klar, dass Urteile wie das Ihre eine Steilvorlage für Ausländerfeinde und für die gesamte "rechte Szene" darstellen, weil sie dadurch auf wiederum zunehmende Offenheit stoßen. Weshalb ist Ihnen denn das nicht bewusst, und weshalb gehen Sie ohne Not derartige Risiken ein???

Mit freundlichen Grüßen? Nein, verstehen Sie bitte, dass ich dazu jetzt nicht in der Lage bin. Ich will ehrlich zu Ihnen sein. Deswegen:

MIt unbeschreiblicher Empörung,
Prof. Dr. rer. nat. Dietrich Schwägerl
Feldstr. 6a
85521 Ottobrun
(p.s.: Die Floskel "Sehr geehrte" in der Anrede nehme ich konsequenterweise hiermit auch zurück.)


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