Wenn Sie direkt über das Banner ZOOPLUS bestellen, bekommen wir einen kleinen Teil des Umsatzes (Provision) gutgeschrieben, ohne dass Sie mehr bezahlen mössen.
Wir danken dem Ehepaar Jendrich aus Solingen für die großzügige Sachspende in Form von Halsbändern und Leinen.
Es waren so viele, dass wir einen Teil davon an das Tierheim in Székesfehérvár/Ungarn und an eine Tierschutz-Org auf Fuerteventura und an eine Hunde-Auffangstation in Essen weiterspenden werden.
Diesen Leserbrief veröffentlichte die Rheinische Post Langenfeld am 23.07.15.
Was den Redaktionsleiter geritten hat, solchen Rufmord zu unterstützen, erschließt sich uns nicht.
Ich schrieb am 23.07.15 sofort eine Gegendarstellung. Es bedurfte eines Anrufes und eines weiteren eMails, ehe diese Richtigstellung abgedruckt wurde, aber: Völlig verstümmelt.
Hier nun der vollständige Text:
Aufgrund des RP-Artikels, dass die AGT Katzenpflegestellen sucht, meldete sich am 30.05.15 Frau Schapper bei mir. Aufgrund der Informationen, die Frau Schapper mir gab, habe ich sie als Pflegestelle abgelehnt, woraufhin Frau Schapper einen wütenden Drohanruf („der Name Schapper bedeutet in Langenfeld was!“) auf Anrufbeantworter tätigte.
Welcher seriöse Tierschutzverein würde einer Frau ein Tier anvertrauen, der eine ungechippte Wohnungskatze entlaufen ist, welche bis jetzt nicht wieder auftauchte und die kein Verständnis dafür hat, dass auch Wohnungskatzen gechippt sein sollten? Sie hat damit dem Tier die Chance der Rückführung ins alte Zuhause verbaut.
Welcher seriöse Tierschutzverein würde einer Frau ein Tier anvertrauen, die in 2008 ihre Kätzin decken ließ, die Katzenkinder in ihrem Bekanntenkreis verteilte und damit den Tierschützern die Stellen, in die Tierschutztiere vermittelt werden könnten, dicht machte? Meinem Hinweis, dass es nicht nur in Langenfeld, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ein unvorstellbares Katzenelend wegen dieser ungewollten und vor allem gewollten Schwangerschaften gibt, wurde mit Unverständnis begegnet.
Welcher seriöse Tierschutzverein würde einer Frau ein Tier anvertrauen, die EINEN Papagei alleine hält, wo doch inzwischen jedes Kind weiß, dass Papageien unbedingt zu zweit gehalten werden müssen und Alleinhaltungen tierschutzwidrig sind?
Wie soll ich Bewerbern, die bei Interesse eine Pflegestelle besuchen müssen, diese Zustände erklären, gegen die wir vehement ankämpfen?
mfg Christa Becker
1. Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft für Tiere e.V. (AGT)
Dieser Erguss eines Menschen, der die Komplexität von Tierschutz nicht begreift, wurde an unsere Vereinsanschrift geschickt. Wir werden uns über den Geisteszustand des Mannes nicht äußern, weil wir - im Gegensatz zu Herrn Babera - die §§ 185+186+187 des StGB kennen.
Rheinische Post am 06. Juni 2012:
CO2-Vorschriften: EU will Autobauern entgegenkommen
Brüssel. Die EU will offenbar die Klimaschutzauflagen für Autobauer mildern. Die Hersteller sollen Maßnahmen wie Schulungen zu verbrauchsarmer Fahrweise in die Berechnung des Kohlendioxidausstoßes einfließen lassen können !!!!!!!!!!!!
So würde es einfacher, die umstrittenen Grenzwerte einzuhalten. Denn eine Reduktion des CO2-Ausstoßes allein über die Motoren ist teuer.
Dies empfiehlt ein 84seitiger Bericht der "Cars21"-Gruppe, in der Spitzenvertreter der Industrie, der Regierungen, der EU-Kommission und der Gewerkschaften vertreten sind. Das Papier zur "Wettbewerbsfähigkeit der Autoindustrie" präsentierte Industriekommissar Antonio Tajani am 06.06.12. Es liegt der RP vor. Die EU reagiert damit auf die Absatzprobleme der europäischen Autohersteller.
Die kalifornische Stadt West Hollywood verbietet als mutmaßlich erste in den USA den Verkauf von Pelzkleidung. Eine entsprechende Verordnung betrifft den Verkauf von Kleidung, die aus Haut oder Pelz von Tieren mit Haaren, Wolle oder Fell hergestellt wurde. In West Hollywood werden Haustiere offiziell als "Gefährten" anerkannt, ihre Halter werden als "Hüter" bezeichnet.
Quelle: Rheinische Post/10.11.11
Meldung in der Rheinischen Post vom 02. Dezember 2011:
Magdeburg (dapd) Nach dem Fund eines zubereiteten Fuchses in einem Asia-Bistro in Magdeburg wird gegen die Betreiber ermittelt. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Verstoß gegen das Lebensmittel-Futtergesetz und gegen die Tierlebensmittel-Hygieneverordnung. Der ausgenommene Fuchs war bei einer Routinekontrolle entdeckt worden. Das Bistro wurde vom Gesundheitsamt umgehend geschlossen. Unklar blieb bisher, woher das Tier stammte.
Ende der Meldung.
Erstmal: Hier scheint niemand der deutschen Sprache mächtig zu sein; denn was hat ein totes Tier mit Lebensmittel zu tun. Ich würde gerade noch das Wort Nahrungsmittel durchgehen lassen.
Dann: Vor vielen vielen Jahren, als ich mit Tierschutz noch nichts zu tun hatte, verschwand die Katze einer Kollegin. Die weinte sich die Augen aus dem Kopf. Wir haben dann gemeinsam nach dieser Katze gesucht, letztendlich aber nicht gefunden. Was wir aber gefunden haben waren Felle (Katzenfelle?) in einem Abfallcontainer eines China-Restaurants in LEV.
Da war ich aber schon seit 10 Jahren Vegetarierin.
Ich selbst gehe nur sehr sehr selten in ein Restaurant, und wenn, dann möglichst in eine Pizzeria, da kann ich übersichtlich sehen, dass es sich um Spinat, Zwiebeln, Paprika, Pilze, usw. handelt.
Würden Sie sich zutrauen herauszuschmecken, ob es Schwein oder Rinderkinder (Kalb) oder Kaninchen oder Kinderschafe (Lamm) usw. ist? Vor allem in den China-Restaurants wird mit Glutamat (Geschmacksverstärker) um sich geworfen, da merkt niemand mehr, was er da ißt.
Ich empfehle wärmstens das Lesen des Buches "Die Ernährungslüge" von Hans-Ulrich Grimm. Da geht es weniger um totes Tier als um die "Lebensmittel"-Industrie (er hätte besser Nahrungsmittel geschrieben) und wie sie uns krank machen. - Spannend.
In diesem Sinne: Guten Appetit
4.950.000 Tonnen Fleisch wurden in 2010 in Deutschland verzehrt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Pro-Kopf-Verzehr von 61,1 Kilogramm. Rund die Hälfte davon wurde zu Fleischerzeugnissen "veredelt" und somit als Wurst, Sülze, Pastete oder Schenken verspeist.
Quelle: Rheinische Post/12.11.11
Fast unbemerkt fand am Rande des „Still-Lebens Ruhrschnellweg“ eine europaweit einzigartige Aktion statt. Als am 18. Juli die A40 für den Verkehr gesperrt war, zählten und inventarisierten über 70 Wissenschaftler und Laien von Unis und Naturschutzverbänden alle Pflanzenarten, die auf dem Randstreifen und auf dem Mittelstreifen wachsen. Mit dabei waren Forscher der Ruhruniversität Bochum. Über 400 Arten konnten schließlich präsentiert werden. Damit ist jede sechste Pflanze, die in Deutschland vorkommt, vertreten.
Flora und Fauna sind in vielen Lebensräumen im Ruhrgebiet gut untersucht. Die Autobahn galt aus der Sicht der Spezialisten dagegen bisher noch als weißer Fleck auf der wissenschaftlichen Landkarte.
Besonders interessant sind die eher unscheinbaren, salztoleranten Pflanzenarten, wie das Dänische Löffelkraut oder der Krähenfuß-Wegerich, die an die Bedingungen an der Autobahn angepasst sind. Salz, eigentlich ein Pflanzengift, gibt es in ihrem natürlichen Lebensraum an den Küsten der Nordsee im Überfluss und so finden diese kleinen Überlebungskünstler an unseren Autobahnen durch die Streusalzausbringung im Winter tatsächlich optimale Lebensbedingungen, mit denen außer ihnen nur sehr wenige weitere Pflanzenarten zurecht kommen.
Quelle: RUBENS/Ingo Hetzel
Wer Hunde hält, muss dafür sorgen, dass andere durch deren Bellen nicht unerträglich gestört werden. Unternimmt der Halter nichts, obwohl die Hunde ständig unzumutbaren Lärm machen, können die Hunde weggenommen werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen (AZ: 1 B 215/09) vom 3. September 2009 hervor.
Sandra S. hat ein großes Gartengrundstück mit einer darauf liegenden Gaststätte. In der Nacht wird der Besitz von zwei Dobermännern bewacht. Die Hunde werden auf dem Hinterhof des Grundstücks gehalten und sollen mögliche Einbrecher abschrecken. Allerdings bellen sie auch bei jedem ganz normalen Fußgänger, der den angrenzenden Weg entlang kommt. Das wollen die Besitzer des benachbarten Einfamilienhauses nicht hinnehmen. Sie fühlen sich in ihrer Nachtruhe durch die bellenden Hunde gestört. Obwohl die zuständige Behörde das Halten der Hunde verbietet, ändert sich nichts. Zwei Jahre später werden die Tiere deshalb von der Behörde eingezogen.
Dagegen wehrte sich Frau S. vor Gericht. Doch das Oberverwaltungsgericht Bremen war nicht auf ihrer Seite. Wer Hunde hält, muss dafür sorgen, dass andere durch deren Bellen nicht unverträglich gestört werden. Unternimmt der Halter nichts gegen wiederholt unzumutbaren Lärm, dann können die Hunde auch eingezogen werden. Nach dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Da keine Maßnahme zur Lärmreduzierung, die weniger weit in die Rechte des Hundehalters eingriff, abzusehen war, war die Sicherstellung der Hunde verhältnismäßig und rechtlich einwandfrei.
OVG Bremen, Beschluss vom 3. 9. 2009, Az. 1 B 215/09 und 1 B 216/09 Sicherstellung von Hunden rechtmäßig, die durch ihr Bellen unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursachen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Tierhalter, die wiederholt und beharrlich gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einem Tierhaltungsverbot belegt werden können.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein 38-jähriger Mann, war erstmals 2002 durch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) aufgefallen. Schon seinerzeit waren bei einer polizeilichen Durchsuchung seiner verwahrlosten Wohnung 13 Katzen, ein Hund und mehrere Kaninchen aufgefunden worden, wobei mehrere Katzen unter Entzündungen der Augen oder Ohren litten. 2005 fand man wiederum zehn Katzen in seiner Wohnung, von denen sechs fortgenommen wurden, weil sie an diversen Erkrankungen, besonders an Ohrmilben, litten. 2007 nahm das Veterinäramt dem Antragsteller erneut sechs verwahrloste Katzen auf Dauer weg und untersagte ihm bestandskräftig jegliches Halten von Wirbeltieren auf unbestimmte Zeit. Im Juli 2009 wurde der Behörde schließlich bekannt, dass der Antragsteller Frettchen verkauft hatte, die von Milben befallen waren.
Tierhaltungs- und Betreuungsverbot beharrlich ignoriert
Im gerichtlichen Eilverfahren gegen ein erneut ausgesprochenes Haltungsverbot der Behörde blieb der Antragsteller – gegen den das Amtsgericht Tiergarten 2007 sogar eine Freiheitsstrafe wegen Tierquälerei verhängt hatte - ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte das Haltungsverbot. Es sei offenkundig, dass er das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot beharrlich ignoriert habe und daher unzuverlässig sei. Nach den aktenkundigen Vorfällen der Vergangenheit scheine es nur eine Frage der Zeit zu sein, dass sich Tiere in seinem Haushalt Parasiten zuzögen. Die Maßnahme belaste den Mann im Übrigen nur geringfügig, da er wegen einer alsbald anzutretenden Gefängnisstrafe ohnehin für eine anderweitige Betreuung seiner Tiere sorgen müsse.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg zulässig.
Aktenzeichen: VG Berlin 24 L 161.10 vom 09.06.2010
Quelle: Pressemitteilung VG Berlin vom 15.06.2010 http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100615.0915.299316.html
dass es erst seit 1986 in Deutschland verboten ist, Hunde, Katzen und Affen zu schlachten bzw. zu verzehren?
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundefleisch
und
http://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte/FlHG.htm