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Neuer Anlauf in Düsseldorf

22. Juni 2015/Rheinische Post

Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Düsseldorf. Freilaufende Katzen sollen sich künftig in Düsseldorf nicht mehr unkontrolliert vermehren. Zu diesem Zweck haben die Mitglieder des Umweltausschusses entschieden, dass Katzen gekennzeichnet, registriert und kastriert werden sollen.

Sie greifen damit eine Forderung von Tierschützern auf. Diese weisen seit langem darauf hin, dass viele der Tiere unter Futtermangel und Verwilderung leiden, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. "Wir müssen endlich eine unkontrollierte Vermehrung verhindern. Nichtstun erzeugt Leid bei den Tieren", sagte Iris Bellstedt (Grüne), stellvertretende Vorsitzende im Umweltausschuss.

Katzen sind mit einem halben Jahr fortpflanzungsfähig und können bis zu drei Mal jährlich werfen. "Wo sollen all die Katzen hin?", fragt Ursula Holtmann-Schnieder (SPD). "Wir wollen mit unserer Initiative auch die Tierheime entlasten, die schon jetzt an ihre Grenzen stoßen." Dem Antrag von SPD, Grüne und FDP schlossen sich die anderen Parteien an, allen voran die Tierschutzpartei. "Wir haben uns seit fünf Jahren mit dem Thema beschäftigt und freuen uns riesig, dass es nun den Beschluss gibt", sagte deren Vertreterin Claudia Krüger. Allerdings noch offen ist, wie die Umsetzung geregelt wird. "Soll ein städtisches Katzenmobil durch die Straße fahren auf der Suche nach freilaufenden Katzen oder sollen diese Aufgabe Ehrenamtler übernehmen", gab Rüdiger Gutt (CDU) zu Bedenken. Klaus Meyer, Leiter des Veterinäramts, erklärte, dass Katzenbesitzer zur Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere verpflichtet seien. Über die Datenbank lasse sich dann ermitteln, ob die Katze auch kastriert sei.

In anderen Städten gibt es diese Kastrationspflicht schon. Frühere Anträge in Düsseldorf waren an der Verwaltung unter Ex-Oberbürgermeister Dirk Elbers gescheitert. Für die Ablehnung waren juristische Hürden angeführt worden. Die Stadt müsse mit belastbaren Zahlen nachweisen können, dass eine Gefahr von den Tieren ausgeht. Davon war nun nicht mehr die Rede.

Quelle: stz

Katzenelend in Düsseldorf: Der kleine Hunger

Liebe Menschen, ich bin der "kleine Hunger". Ich bin vor etwa 5 Jahren in der schönen Stadt Düsseldorf geboren. Man vermutet, dass ich mal eine Familie hatte, denn ich bin nicht scheu. Leider hat sich diese nicht mehr um mich gekümmert, so musste ich mich alleine durchschlagen und das ist sehr schwer. Als unkastrierter Kater hat man da draußen nicht sehr viele Freunde. Jedes Tier kämpft um das Überleben. Man hat mich schon lange herumirren sehen und einige nette Leute haben mir ab und zu was zu essen gegeben. Aber ohne Dach über dem Kopf bei Regen und Kälte bin ich sehr krank geworden. Die anderen Katzen haben mich weggeprügelt und  meine ganze Kraft war verloren. Ich habe mich blutend und zerkratzt an einem Feldrand zusammengekauert und auf den Tod gewartet.  Doch ich hatte Glück, zwei nette Damen haben mich gefunden. Sie haben mich in einen Korb gesetzt und in die Tierklinik gebracht. Dort habe ich Spritzen bekommen und man hat meine Wunden behandelt. Ich weiß nicht, ob ich überleben werde. Die größte Chance hätte ich, wenn liebe Menschen mich gesund pflegen und mir einen Platz im Herzen und ein warmes Zuhause geben würden. Leider bin ich nur einer von vielen Leidensgenossen, aber vielleicht warten schon die richtigen Menschen nur auf mich.

 

Euer "kleiner Hunger"

 

Kontakt: Elke Bongers, eMail: elkebongers(at)web.de

T (02 11) 75 91 412

Katzenelend in Düsseldorf: Kater Gustaf

Gustaf ist ein imposanter 5 Jahre alter schwarz-weißer Kater mit auffallend schönen Bernsteinaugen. Leider ist er etwas kamerascheu. Er wurde vor fast drei Jahren auf einem Friedhof in Düsseldorf ausgesetzt und magerte dort völlig ab. Er überlebte nur deshalb, weil ihn zwei alte Damen unter ihre Fittiche nahmen. Nun wurde er zwar gefüttert, hatte aber immer noch kein Zuhause. Seine einzige Herberge war eine kleine Plastiktransportbox hinter einem Grabstein, in der er die harten und eiskalten Wintermonate irgendwie überstand.

Tagsüber verließ er dieses Plätzchen kaum, damit nicht ein anderes Tier seinen Platz einnahm, vermutlich ist er in der Nacht herumgelaufen, um nicht einzufrieren. Eine Friedhofbesucherin wurde auf den Kater aufmerksam, weil er blutige Ohren hatte. 
Gustaf wurde eingefangen, zum Tierarzt gebracht und dort stellte sich heraus, dass er kastriert war, aber weder gechippt noch tätowiert. Er hatte extremen Parasitenbefall (Flöhe, Würmer) und eine schlimme Flohkotallergie, die ihm furchtbar zugesetzt haben muss. Daher kamen auch die die blutenden Wunden an den Ohren.

Beim Tierarzt wurde er runderneuert:  Seine Zähne wurden vom Zahnstein befreit, er wurde auf FIV, FIP, Leukose negativ getestet und gechippt.

Zur Zeit lebt Gustaf bei einer der alten Damen, die ihn auf dem Friedhof gefüttert haben; dort würde er auch gerne bleiben. Aber dieser Traum geht nicht in Erfüllung, darum braucht Gustaf wirklich dringend ein neues Zuhause für immer. Gustaf ist außerordentlich menschenbezogen und möchte im Bett schlafen. Er ist so glücklich, endlich ein warmes Plätzchen gefunden zu haben, dass er keine Ambitionen zeigt, nach draußen zu wollen. Aber ein Balkon wäre schon schön.
Vor fremden Menschen hat dieser Smoking-Kater erst mal Angst, taut aber rasch auf. Gesucht werden Menschen im Großraum Düsseldorf mit Katzenerfahrung, die diesem armen Kerl endlich und für immer ein schönes Katerleben schenken wollen.

 

Kontakt: Elke Bongers, T (02 11) 7 59 14 12, eMail: elkebongers@web.de

Pflichten des Katzenhalters

Jeder Tierhalter, auch der Katzenhalter, ist nach §2 des Tierschutzgesetzes verpflichtet, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Nach § 2 Absatz 3 Tierschutzgesetz muss jeder Tierhalter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Das bedeutet für den Katzenhalter, dass er für seine Tiere und für den zu erwartenden Nachwuchs die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen muss und dafür auch die Verantwortung trägt.

Hat er für den Nachwuchs nicht den notwendigen Platz oder auch sonst keinen geeigneten Ort, wo die Katzenkinder die vorgeschriebene Betreuung, Unterbringung und Pflege haben, ist er nach dem Tierschutzgesetz gezwungen, eine Nachkommenschaft zu verhindern. Eine dauerhafte Lösung ist die Kastration.

 

Sind trotzdem Nachkommen eingetroffen, muss der Halter die Katzenkinder nach §2 Tierschutzgesetz entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, macht er sich nach §2 und §3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes (Aussetzen von Tieren) strafbar.

Halter ist, wer die Fütterung von Katzen oder Kater übernommen hat. Ein Aussetzen liegt nach §3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes auch dann vor, wenn das Tier durch eine gewollte Tätigkeit (auch: Entlaufenlassen) aus dem bisher geschützten Zustand in einen solchen neuen verbracht wird, in dem es an seinem Leben, seinem Wohlbefinden oder seiner Unversehrtheit erheblich gefährdet ist, falls nicht ein rettender Zufall eintritt. Das Aussetzen kann aber auch auf seinem eigenen Anwesen geschehen. (Dieses Vorgehen kann mit einer Geldbuße bis zu € 25.000 geahndet werden.)

Das Portal für Tierrechte

http://igmehrschutzfuerhaustiere.de.to/

 

Wir sind eine kleine Gruppe von Tierfreunden, die sich für die Rechte der Haustiere in schlechter Haltung (z.B. Kettenhunde, Bauernhofkatzen, Kaninchen usw.) einsetzt.
Als Mitbegründer der IG Pro Katzenschutzverordnung  http://www.katzenplatz.info/KATZENSCHUTZ  kämpfen wir mit derzeit ca. 40.000 Tierfreunden insbesondere für gesetzliche Verbesserungen für Katzen sowie eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.

Des weiteren soll unsere Homepage über Tierschutzarbeit informieren.

So finden Sie in unserer Linkliste z.B.
unter Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, alle Merkblätter für Tierhaltungen;
mit diesen Merkblättern arbeiten Amtstierärzte,
unter Politik und Tierschutz  sehen Sie, wie wichtig ist der Tierschutz für
Die Grünen, die SPD, die CDU / CSU die FDP etc.,
außerdem sind viele wichtige Tierschutzverbände und Tierschützer aufgeführt,
die für die Rechte der Tiere kämpfen und leben
und vieles mehr.
Kämpfen Sie mit uns.

Gutachten von Dr. Jürgen Küttner

Hier das Gutachten von Dr. Jürgen Küttner, welches die AGT in Auftrag gab und in dem die Rechtslage über Streunerkatzen beleuchtet wird, zum Downloaden. Wir stellen es jedem TSV kostenlos zur Verfügung.

Wenn Sie in Ihrer Stadt die Initiative ergreifen wollen, dann ist ganz wichtig, Zahlen (Fund- und Abgabekatzen, Futterstellen, usw.) parat zu haben. Holen Sie die örtlichen Tierärzte und auch den AmtsVet mit ins Boot.

 

Die werden schließlich mit dem Katzen-Elend auch konfrontiert.

 

 

 

 

 

Gutachten Dr. Küttner

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

 

Die Stadt Paderborn hat als erste deutsche Stadt am 20. August 2008 die Reißleine gezogen und verordnet, dass alle Freigängerkatzen in Paderborn kastriert und gekennzeichnet sein müssen. Die zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen sind gut. 

 


Hier die sogenannte Paderborner Verordnung:

 

 

Sitzungsvorlage

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

Ordnungsbehördliche Verordnung vom 12.03.1997 

 

Dateityp: WORD

 

 

 

Anlage 2

 

Bezirksregierung Detmold vom 30.07.08

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

Anlage 3

 

Tierhort Albert Schweitzer vom 17.12.07

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

 

Anlage 4

 

Stellungsnahme der Tierärzte Kreis Paderborn vom 23.01.08

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

Anlage 5

 

Bund für Tier und Naturschutz vom 20.05.08

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

 

Anlage 6

 

Tiere in Not e.V.

 

Dateityp: PDF

 

 

 

Anlage 7

 

Deutscher Tierschutzbund vom 16.06.08

 

Dateityp: PDF

 

 

 

Anlage 8

 

Stellungnahme DTSchB zum Umgang mit frei lebenden Katzen 18.09.04

 

Dateityp: PDF

 

 

 

 

 

Anlage 9

 

Deutscher Tierschutzbund vom 11.03.08

 

Dateityp: PDF


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