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Abstimmungsergebnis beim neuen Landesjagdgesetz NRW

Im April 2015 wurde das Jagdgesetz NRW geändert und den aktuellen Gegebenheiten angepaßt. 

Die Heckenschützen haben Sturm dagegen gelaufen, obwohl wirklich nur die grausamsten Praktiken verboten wurden.

TierschützerInnen halten die Jagd völlig überflüssig, trotzdem sind wir Johannes Remmel und Peter Knitsch dankbar, endlich etwas in Bewegung gebracht zu haben.

 

Nachstehend finden Sie die Abstimmungsergebnisse des Landtages - und wir sollten uns diese Zahlen unbedingt merken und bei der nächsten Landtagswahl entsprechend honorieren:

 

CDU

dagegen:   94,12 % = 64 Stimmen

gefehlt:      5,88 % =     4 Stimmen

 

Die Grünen

zugestimmt: 100 % =  29 Stimmen

 

FDP

dagegen: 95,45 % = 21 Stimmen

gefehlt:      4,55 % =   1 Stimme

 

Piraten

zugestimmt:  63,16 % = 12 Stimmen

dagegen:        5,26 % =    1 Stimme

enthalten:     15,79 % =    3 Stimmen

gefehlt:         15,79 % =    3 Stimmen

 

SPD

zugestimmt: 96,97 % = 96 Stimmen

gefehlt:          3,03 % =   3 Stimmen

 

Gesamtergebnis:

zugestimmt: 57,81 % = 137 Stimmen

dagegen:     36,29 % =   86 Stimmen

enthalten:      1,27 % =     3 Stimmen

gefehlt:          4,64 % =    11 Stimmen

 

Neufassung des Landesjagdgesetzes NRW (LJG-NRW)

 

recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen

30.04.2015
Minister Remmel: „NRW erhält ein modernes und fortschrittliches Jagdgesetz“ - Landtag beschließt Ökologisches Jagdgesetz - Tierschutz wird gestärkt - Abschuss von Katzen untersagt – Schutz des Waldes verbessert

Umweltminister Johannes Remmel hat die Verabschiedung des neuen Ökologischen Jagdgesetzes durch den Landtag begrüßt. „Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz und ein guter Tag für das wertvolle Naturerbe in NRW“, sagte Minister Remmel nach dem Beschluss des Parlaments. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz erhalte Nordrhein-Westfalen eines der modernsten und fortschrittlichsten Jagdgesetze in der Bundesrepublik. „Wir setzen mit dem Gesetz ein bundesweites Signal. Daher kennt die Novelle auch nur Gewinnerinnen und Gewinner: Der Tierschutz wird gestärkt, in dem wir etwa den Abschuss von Hauskatzen und tierschutzwidrige Praktiken untersagen. Der Naturschutz wird verbessert, weil wir den Schutz des Waldes als oberste Priorität der Jagd festschreiben und nicht mehr die Orientierung an einer reinen Trophäenjagd. Und dem Artenschutz wird Rechnung getragen, weil wir Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, aus dem Katalog der jagdbaren Arten streichen oder sie mit ganzjährigen Schonzeiten belegen“, betonte Remmel. Mit der Novelle des Jagdgesetzes, dessen Ursprünge fast 100 Jahre alt sind, komme die Landesregierung auch dem Wunsch der Menschen im Land nach einer stärken Berücksichtigung des Tier- und Naturschutzes nach. In der Vergangenheit hatte es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben, etwa dem Einsatz von Totschlagsfallen, der übermäßigen Fütterung von Wildtieren oder an der Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und dem Abschuss von Hauskatzen.

Das neue Ökologische Jagdgesetz ist das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Jagd-, Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. „Der Dialog-Prozess war ein wichtiger Schritt, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen, Vorurteile auszuräumen und sich bei strittigen Punkten anzunähern“, sagte Minister Remmel. Positive Auswirkungen werde das Gesetz auch für die Jägerinnen und Jäger in NRW haben: Für Minister Remmel steht außer Frage, dass die Jagd auch weiterhin als gelebte Tradition in die Zukunft geht: „Der Zweck der Jagd hat sich im gesellschaftlichen Bewusstsein der vergangene Jahrzehnte aber verändert. Das findet seinen Ausdruck im neuen Gesetz, indem ein Schwerpunkt nunmehr auf den Schutz von Wald und Wildtieren und weniger auf den einzelnen Abschuss und das Erlangen von Trophäen liegt. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz werden wir die Akzeptanz bei den Menschen in NRW verbessern“, sagte Minister Remmel. „Die Jagd wird teilweise in der Öffentlichkeit zu sehr nur als Hobby einiger Weniger angesehen. Mit dem neuen Gesetz hingegen wird klar, dass die Jagd einen wichtigen Dienst an der Allgemeinheit leistet“, betonte der Minister.

Die wichtigsten neuen Punkte im Ökologischen Jagdgesetz im Vergleich zum bisherigen Jagdgesetz sind:

1. Verbot des Tötens von Katzen

Der Abschuss von Hunden ist nur noch in absoluten Ausnahmen möglich, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt. Im Jagdjahr 2013/2014 wurden 7595 Katzen und 51 Hunde erlegt.

2. Baujagd nur noch in Ausnahmefällen

Grundsätzliches Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau, allerdings mit Ausnahmen beispielsweise im Falle der Öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie der Gefahrenabwehr. Zum Schutz der Tierwelt kann auch regional, etwa zum Schutz von Bodenbrütern in Naturschutzgebieten die Jagd im Kunstbau zugelassen werden.

3. Schutz der Umwelt: Änderungen bei Büchsenmunition

Seit April 2013 darf im nordrhein-westfälischen Staatsforst nur noch mit bleifreier Munition gejagt werden. Das Land reagierte damit auf den weiterhin hohen Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret. Aus Schutz vor weiteren Belastungen der Umwelt und aus Gründen des Verbraucherschutzes und den positiven Erfahren im Staatswald wird bleifreie Büchsenmunition ab dem 1. April 2016 allgemein vorgeschrieben.

4. Aktualisierung des Kataloges jagdbarer Arten

Der Katalog der jagdbaren Arten, der letztmalig in den 70er Jahren geändert wurde, wird in Nordrhein-Westfalen neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert. Arten wie Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel sind aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen worden. Neu aufgenommen in die Liste wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink). Insgesamt werden sich hierdurch die Abschuss-Zahlen nach der Einführung des ÖJG um nur etwa 1 Prozent reduzieren. In NRW sind im Jagdjahr 2013/2014 rund 956.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden.

5. Verbot von Totschlagfallen

Mit der Neuregelung gehören Totschlagfallen allgemein den verbotenen Fanggeräten an. Mit der Untersagung wird den Belangen des Tier- und Artenschutzes entsprochen und geschützte Tiere vor Fehlfänge - und deren damit verbundene Tötung z.B. von gefährdeten Arten wie Baummarder oder Wildkatze - verhindert.

6. Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage

Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren wie der Ente oder dem Fuchs war aus Gründen des Tierschutzes zu novellieren. Die Ente darf nicht mehr flugunfähig gemacht werden, beim Fuchs ist nur noch die Arbeit auf dessen Duftspur erlaubt.

7. Einführung eines jährlichen Schießnachweises

Aus Gründen des Tierschutzes und der Unfallverhütung wird ein Schießnachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden eingeführt. Dieser Schießnachweis kann auf dem Schießstand, aber auch in Schießkinos erbracht werden.

8. Einführung einer Meldepflicht bei Zusammenstößen von Fahrzeugen mit Schalenwild aus Gründen des Tierschutzes

Eine Meldepflicht von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bei Wildunfällen mit Schalenwild ist aus Gründen des Tierschutzes künftig erforderlich. Ansprechpartner ist die Polizei, da die Telefonnummer des Jagdausübungsberechtigten in den wenigsten Fällen bekannt sein dürfte.

9. Abschaffung der behördlichen Trophäen-Schau

Die allgemeine behördliche Hegeschau, auf der bisher der sogenannte „Kopfschmuck“ und die Unterkiefer des im vorangegangen Jagdjahres erlegten männlichen Schalenwildes präsentiert werden, wird abgeschafft.

10. Erweiterung der Gremien der Jagdverwaltung

Die sogenannten „Jagdbeiräte“ werden um je einen Vertreter oder eine Vertreterin des Tierschutzes erweitert. Dadurch wird dem Tierschutz Rechnung getragen. Die Beiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.

11. Aussetzen von Wildtieren nur als Hegemaßnahme

Das Aussetzen von beispielsweise Fasan und Stockenten wird unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Voraussetzung ist der Nachweis biotopverbessernder Maßnahmen für die auszusetzende Wildart. Es soll verhindert werden, dass Tiere nur zum bloßen Schießen – und nicht als Hegemaßnahme - ausgesetzt werden.

12. Stärkerer Schutz des Waldes und wertvoller Schutzgebiete

Wälder übernehmen wichtige Funktionen für Mensch und Tier. Sie speichern Wasser, bieten Lebens- und Erholungsraum und liefern den wertvollen Rohstoff Holz. Durch zu hohe Wildbestände entstehen in den Wäldern große Verbiss- und Schälschäden. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes. So sollen Jägerinnen und Jäger sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden.

13. Bildung von Jagdvereinigungen

Die Voraussetzungen zur Bildung von Jagdvereinigungen werden erleichtert und analog zu den Kriterien der anerkannten Tierschutzverbände formuliert.

Text des Bundesjagdgesetzes

Ist das nicht widerlich!!!!

Gesendet: Sonntag, 16. November 2014 um 15:03 Uhr
Von: "www.wildtierschutz-deutschland.de" <noreply+feedproxy@google.com>
An: die-silke@web.de
Betreff: Wildtierschutz Deutschland e.V. - www.wildtierschutz-deutschland.de

Wildtierschutz Deutschland e.V. - www.wildtierschutz-deutschland.de

 

Tod nach nur fünf Tagen in der Freiheit

Posted: 16 Nov 2014 05:11 AM PST

Liebevoll hat Frank Demke den ganzen Sommer über die Fuchswaisen Jacky und Julchen in seiner kleinen Wildtierstation in Mecklenburg-Vorpommern aufgepäppelt und auf ein Leben in der Wildnis vorbereitet. Eigentlich wollte er sie noch bis zum Frühjahr bei sich halten – allerdings nahm der Freiheitsdrang der beiden in den letzten Wochen derart stark zu, so dass er seinen Plan ändern musste.

Frank hat sich viele Gedanken um einen geeigneten Auswilderungsort gemacht, entschieden hat er sich dann letztlich für einen befriedeten Wald. Dabei handelt es sich um ein kleines Waldstück, in dem nicht gejagt werden darf. Vor wenigen Tagen hat er Jacky und Jule dort in die Freiheit entlassen und brachte ihnen seitdem jeden Tag ein wenig Futter. Er wurde am Auswilderungsort von seinen Füchsen quiekend begrüßt, anfassen lassen sie sich jedoch nicht mehr.

Nachdem Frank in der Nähe des Auswilderungsortes Hinweisschilder auf eine bevorstehende Treibjagd entdeckt hatte, hat er den ganzen Tag in das befriedete Waldgebiet gestellt um seine Füchse zu beschützen. Aber jedes Daumendrücken und Hoffen waren vergeblich. Die Füchslis sind alle tot.

Noch am Morgen der Treibjagd war Frank Demke an der Auswilderungsstelle zum Füttern und Sichern des Waldstückes. Er hatte Sichtkontakt zum kleinen Jacky und konnte noch einige Fotos machen. Gierig verschlang er sein Frühstück und legte den Überschuss in Depots an. Julchen war in der Nähe zeigte sich aber nicht. Ebenso war von einer Treibjagt zunächst nichts zu merken.

Eine gute Freundin war mit raus gekommen um zu helfen.  Sie gingen in einem großen Bogen um das Waldstück um die kleinen Füchse nicht zu verschrecken. Plötzlich krachten in unmittelbarer Nähe mehrere Schüsse. Die Treiber kamen mit freilaufenden Hunden, die auch durch das "befriedete" Stück stöberten. Alles ging sehr schnell. Bange Stunden des Wartens und Hoffens vergingen bis wir die traurige Gewissheit hatten. Mit zerrissenem Körper und weggeschossenen Beinen lagen sie dicht bei einander. Frank hat sie sofort erkannt. Zweifellos.

Nach nur 5 Tagen in Freiheit wurde ihr junges Leben durch die Jagd ausgelöscht. Unendliche Trauer aber auch Wut kommen auf, wenn man über diesen sinnlosen Tod nachdenkt. „Wir haben alles für die Kleinen getan und doch hat es am Ende nicht gereicht. Wir werden nicht aufhören gegen dieses Töten zu kämpfen.“

 

https://www.youtube.com/watch?v=qbgXwFKlai4

 

 

Griechenland verbietet die Jagd

Griechische JagdgegnerInnen und NaturschützerInnen haben allen Grund zur Freude: Anfang Dezember 2013 verbot der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland per einstweiliger Verfügung im gesamten Land die Jagd auf jede Art von Wild. Damit wird eine Regelung des Umweltministeriums vom Sommer 2013 aufgehoben. Vorgesehen war darin eine Ausdehnung der Jagdsaison. Vorausgegangen war eine Klage der /Ökologischen Vereinigung der Tierfreunde Griechenlands/, welche die ausgedehnte Jagdsaison verhindern wollten und eine entsprechende Beschwerde einreichten, da sie im Beschluss des Umweltministeriums zahlreiche Verletzungen der griechischen Verfassung sowie europäischer und internationaler Gesetze und Verträge sahen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Jagd die Fortpflanzungsmöglichkeit aller Arten der Wildfauna ebenso gefährde wie Zugvögel, die sich auf ihrer Wanderung befinden. Eine spezielle Bezugnahme in der Klage erfolgte auf die landesweiten Brände in den vergangenen Jahren, wodurch der natürliche Lebensraum vieler wilder Tierarten stark eingeschränt wurde. Bisher herrschte nur in Schneeregionen der Wälder um Karditsa (Mittelgriechenland) sowie in Waldbrandregionen auf der Insel Rhodes und im Taygetos-Gebirge auf der Peloponnes ein generelles Jagdverbot.

(aus "Tierbefreiung" März 2014)

Albanien für 2 Jahre jagdfrei

Im Febraur 2014 hat Albanien für 2 Jahre einen totalen Jagdbann über das gesamte Land beschlossen. EuroNatur gratuliert der albanischen Regierung und dem albanischen Parlament zu dieser Entscheidung. Ausschlaggebend für den längst überfälligen Schritt war der massive Rückgang von Wildtieren in Albanien. Das Jagdmoratorium ist wegweisend, denn tatsächlich befinden sich die Wildtierbestände Albaniens auf einem katastrophal niedrigen Niveau. EuroNatur hatte die Regierung des Landes mehrfach öffentlich aufgefordert, die maßlose Jagd zu unterbinden und hat gemeinsam mit der albanischen Naturschutzorganisation PPNEA und weiteren Partner maßgeblich dazu beigetragen, die nötigen Datengrundlagen für die aktuelle Entscheidung zu schaffen. Diese belegen vor allem den jagdbedingten Verlust von Beutetieren des Balkanluchses, aber auch eine erhebliche Dezimierung der Zugvogelbestände. Unter anderem werden die Feuchtgebiete an der albanischen Adriaküste und im Hinterland jedes Jahr zur Todesfalle für Hunderttausende rastender und durchziehender Vögel. Jetzt ist entscheidend, dass der Jagdbann auch in die Praxis umgesetzt wird.

(aus Euronatur" 1/2014)

Zwangsbejagung verstößt gegen die Menschenrechte

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Jäger dürfen nicht auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute das Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” verkündet. In seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

Lesen Sie hier weiter: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1087&Itemid=108

 

10 ha im Münsterland sind jetzt jagdfrei!

posted: 09 Mar 2014 10:38 AM PDT

André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei.


André Hölscher ist als Comedian alias „Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp“ bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet. 

Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. "Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 habe ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt. Aufgrund der Bindung an die deutsche Gesetzesgebung teilte mir die Behörde damals mit, derzeit nicht über mein Anliegen entscheiden zu können, den Antrag aber zurückzustellen." 

Als das Urteil aus Straßburg in das Deutsche Jagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell. "Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid."

In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissengründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben.

Das Amt hat zudem von dem Sonderrecht Gebrauch gemacht, die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, also zum Ende des Jagdjahres, jagdfrei zu stellen. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Der Jagdpachtvertrag läuft noch bis 2018. 

In den vergangenen Jahren gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen im Rahmen der Treibjagden. So wurde die Partnerin des Ladbergers auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen, gleich zweimal brachen Pferde von einer Nachbarweide aus und liefen zur Bundesstraße bzw. Eisenbahnstrecke. 

Im Herbst 2012 berichteten das WDR-Fernsehen und die Westfälischen Nachrichten von einer polizeilich angemeldeten Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand "Keine Jagd auf meinem Grundstück" mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen, ohne, dass auch nur ein Schuss fiel.

Noch am 27. Februar 2014 haben sich André Hölscher und der Jagdpächter vor dem Amtsgericht in Münster getroffen. Der Grundstückseigentümer hatte den Jäger angezeigt. Der Vorwurf: Er habe im Juli vergangenen Jahres 12 Wildenten aus einer Zucht, denen ein Flügel angeschnitten worden war, auf dem See des Grundstückseigentümers als Lockvögel ausgesetzt. Das Gericht konnte nicht klären, ob der Jagdpächter selbst die Flügel angeschnitten hatte, sah es aber als erwiesen an, dass er hierfür verantwortlich war und bestätigte ein Ordnungsgeld des Kreises Steinfurt von EUR 500,--.


"Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke bald jagdfrei sind", sagt André Hölscher. "Ich danke allen Beteiligten für einen sachlichen und menschlichen Umgang miteinander während des gesamten Verfahrens! Mein besonderer Dank gilt der unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Antrags!"

André Hölscher muss nun die Kosten für die jagdrechtliche Befriedung tragen. Diese belaufen sich laut Bescheid auf EUR 115,--.

Bitte beachten Sie auch unser neues Spendenprojekt „Wildtierrettung aus der Luft“

Lovis Kauertz

Am Goldberg 5 | 55435 Gau-Algesheim | T. (0177) 7230086 | lovis.kauertz@gmail.com

Heckenschützen greifen auf Kinderzimmer zu

Von: Eilert Voss

Datum: 07.05.2013 11:00:48

An: Eilert Voss

Betreff: Kinderseite der Ostfriesen Zeitung als Jäger PR entlarvt

Hallo,

ein weiteres Beispiel massiver Jäger-PR liefert die heutige Ostfriesen-Zeitung auf ihrer sogen. "Kinderseite".(Viele Verlage drucken die dpa-Serie bundesweit).

In regelmäßiger Folge wird Kindern suggeriert, Jäger seien per se "gute Menschen" und sorgen sich aufopfungsvoll für die ihnen anvertraute Tierwelt. Kein Wort in dem Artikel vom jährlichen Hasenmassaker und anderer Greueltaten von Fuchsjägern, Zugvogelschießern und anderen Meuchelmördern aus Wald und Flur.

Die OZ-Kinderseite ist der direkte Zugriff auf die Kinderzimmer. Hier wird der Hebel angesetzt, für Jäger ein akzeptables gesellschaftliches Klima zu schaffen und Widerstand gegen unhaltbare Jagdpraktiken im Keim zu ersticken.

Die Kinderseite im Verbund mit den Infomobilen der Jägerschaft ein verlängerter Arm der Waffen und Jagdindustrie, denn mit der Jägerei werden vom Equipment bis zur Jagdversicherung, Jagdpacht und Jagdreisen, Unsummen verdient- und das auf dem Rücken der heimischen Restnatur.

Dreist und hinterhältig ist, dass der Gutmensch "Jäger" seinen Auftrag zum Abknallen von Reh und Hirsch angeblich von den "Naturschützern" bekommt und diesem Personenkreis die Arschkarte untergejubelt wird.

So sehen Kinder den Jäger als "Saubermann" und muss nicht erklärt werden, dass die Jagd auf wehrlose Tiere dem Jäger vor allem  "Spass" macht.

Die Ostfriesen-Zeitung werde ich noch heute kündigen und hoffe, dass anderen Abonnenten ebenfalls der Kragen platzt.

Gruß von Eilert

Kampagne gegen geplantes neues Jagdgesetz

Rheinische Post vom 18.04.2012 (nicht im Mittelalter, als die Privilegierten sklavenähnliche Verhältnisse pflegten):

 

Die Goethaer Versicherungsbank hat Jäger zu Spenden aufgerufen, mit denen eine Kampagne gegen eine Novellierung des Landesjagdgesetzes finanziert werden soll. Der Brief, der datiert ist vom 12.04.12 und einen offiziellen Briefkopf der Gothaer Versicherungsbank trägt, ist unterschrieben von Werner Görg, dem Vorstandsvorsitzenden der Gothaer Versicherungsbank, und Jochen Borchert, Vorsitzender der Jägerstiftung und Präsident des Landesjagdverbandes NRW.

Mit dem neuen Landesjagdgesetz wollte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) die Jagd stärker an den Zielen des Naturschutzes und die Jagd auf bestimmte Arten einschränken. Momentan liegt das Gesetzt wegen der bevorstehenden Landtagswahl jedoch auf Eis. Erst nach der Wahl werde das Projekt wieder aufgegriffen, verlautete aus dem Ministerium.

Der Naturschutzverband NABU, der gemeinsam mit dem Landesjagdverband in dem ministeriellen Arbeitskreis „Naturschutz und Jagd“ sitzt, reagierte mit Empörung auf das Schreiben von Görg und Borchert. „Das ist ein Skandal“, sagte Josef Tumbrinck, NRW-Vorsitzender von NABU. „Ich habe noch nie erlebt, dass sich ein großer Versicherungskonzern in einen Landtagswahlkampf einmischt.“ Das von Johannes Remmel (Grüne) geführte Umweltministerium, das die umstrittene Novellierung des Jagdgesetzes betreibt, wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern.

In dem Brief heißt es unter anderen: „Ein neues Jagdgesetz kann das Aus für die Jagd, so wie wir sie verstehen, bedeuten. (…) So soll die Niederwildjagd komplett verboten werden.“

Borchert und Görg wiesen Vorwürfe, sich in den aktuellen Wahlkampf einmischen zu wollen, zurück. Die Entscheidung für die Kampagne sei schon gefallen, als die Neuwahlen noch nicht absehbar gewesen seien.

Ende des Artikels.

 

Nun haben wir ja unseren Johannes wiedergewählt und hoffen doch sehr, dass das neue Jagdgesetz das Aus für die Jagd bedeutet, wie die Heckenschützen sie verstehen, z.B. verteidigen die ja die hinterhältigen Schlagfallen.

 

In so eine Schlagfalle war seinerzeit die schwarz-weiße Anemone in Langenfeld geraten, Mutter von 5 winzigen Katzenkindern. Sie brauchte Tage, um das Ding aus dem Boden zu reißen und schleppte sich mit dem Teil zu ihren Kindern, die wir jedoch schon abgeholt und gepäppelt hatten. Nach 1 Woche Klinikaufenthalt gab es eine berührende Familienzusammenführung. 

Jägerstiftung natur+mensch

Heckenschützen sehen ihre Felle schwimmen. Sie haben deshalb eine Stiftung gegründet, um die Bevölkerung einzulullen und faseln von Hege und Pflege.

Originalton der Heckenschützen:

Einige Organisationen, die sich dem Natur-, Umwelt- und Tierschutz zuordnen, darunter der NABU, versuchen seit geraumer Zeit massiv und unter erheblichem Mitteleinsatz, das Bild der Jägerinnen und Jäger in Deutschland zu verändern. Sie betreiben unter anderem die Diskussion um ein sog. „Ökologisches Jagdgesetz“. Die bekannt gewordenen Zielsetzungen gefährden die Zukunft der Jagd in ihrer bewährten Form. In der Jägerschaft wächst darüber die ernste Sorge.

 

Hier können Sie die Perversitäten der Heckenschützen nachlesen:

http://stiftung-natur-mensch.de/

Hallali und der Schuß ins Brötchen

Ein sehenswerter Film über 1½ Stunden.

Kurzfassung**: ** Im Rahmen der Kampagne „Der Jagd ein Gesicht geben“
weist Wildtierschutz Deutschland auf die Jagd-Satire „Halali oder Der
Schuss ins Brötchen“ hin. Die Fernsehsatire mit Constanze Engelbrecht wurde
1995 erstmals im ZDF ausgestrahlt und ist aktuell wie eh und je.

 

Der Film war lange in den Archiven der Fernsehanstalten verschollen – wohl
auch aufgrund des seinerzeit erbitterten Protestes der Vertreter der Jagd.
Das Internet macht ihn wieder öffentlich.
Besser als jede Beschreibung nimmt der mit deutscher Starbesetzung gedrehte
Fernsehfilm die Jagd auf’s Korn – ohne dabei allzu sehr übertreiben zu
müssen. Der Autor und Regisseur Joachim Roering stützte sich bei jeder
Szene auf in der Realität Geschehenes. Einzelgeschichten mussten lediglich
noch zu einer fortlaufenden Handlung verknüpft werden.
So führt der unsachgemäße Umgang mit der Schusswaffe bei einer Drückjagd
gleich zu Beginn des Films zu einem tödlichen Jagdunfall. Die ortsansässige
Jägerschaft versteht es mit allen Mitteln, das Unglück herunterzuspielen,
um den ohnehin beschädigten Ruf in der Öffentlichkeit nicht weiter zu
gefährden.
Für die Jagd in Volieren gezüchtete Fasane, die in der Vergangenheit
regelwidrig – weil unmittelbar nach dem Aussetzen -  gejagt wurden, werden
für den alternden und zunehmend dementen Freiherrn, der im eigens dafür
aufgebauten Fahrstuhl in den Hochsitz gefahren wird, nicht mehr benötigt.
Stattdessen möchte der erfahrene Waidmann, der bereits mit Göring gejagt
hat und Autor von jagdlichen Standardwerken („Jagdethik“) ist, noch einmal
einen Hirsch schießen.
Da ein Hirsch nicht herbeigeschafft werden kann, erfüllt ihm seine Tochter
diesen Wunsch erst auf dem Totenbett: aus der geöffneten Heckklappe eines
Krankenwagens schießt der Freiherr auf ein mit Hirschgeweih verkleidetes
Pony.
Bereits in den 90er Jahren wurden Jäger als Lustmörder bezeichnet und es
wurden Hochsitze zerstört und Jagdautos „umlackiert“. Sex, Alkoholprobleme
und Gewaltfantasien sind ebenso wie der Haustierabschuss weitere satirisch
aufbereitete Themen des sehenswerten Films.

2012: Heckenschützen rennen gegen Jagdreform an

Ehrenpräsident WWF Spanien .....

König Juan Carlos verunfallt anläßlich seiner Elefantenjagd

Pack bleibt Pack, auch wenn es von goldenen Tellern isst!

Im übrigen gibt es auch in Deutschland einen großen Markt, der diese Jagdperversionen anbietet, ein Markt, auf dem sich die Parias der Moral, die ethische Unterschicht unseres Landes, ihre Tiermordreisen auswählen und auch buchen können.

Lesen Sie aber bitte selbst:

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2247809/Kritik-an-Koenig-Juan-Carlos-nach-Unfall-bei-Elefantenjagd.html

Komitee gegen den Vogelmord e.V.

http://www.komitee.de/

Tierrechtsinitiative pro iure animalis!

Hier finden Sie Informationen zu der Tierrechtsinitiative pro iure animalis!
Wir sind aktiv – werden auch Sie aktiv für Tier- Natur- und Umweltschutz!

Nicht nur die Jagd zählt zu unseren Themen. Viele weitere Belange des Tierschutz und der Tierrechte, wie auch des Natur- und Umweltschutzes stehen auf unserer Agenda. Stöbern und informieren Sie sich auf unserer Website! Dazu finden Sie viele interessante Texte, Flyer, Dokumente, Nachrichten ... und neben vielem Ernstem auch Satire!

 

www.pro-iure-animalis.de

Gothaer Versicherung ruft zu Spendenaktion für die Jagd auf

Die Gothaer Versicherung, die u.a. Haftpflichtpolicen für Jäger anbietet, ruft zu einer Spendenaktion für die Jagd auf. Die mittel sollen für eine Kampagne eingesetzt werden, die das Image der Jagd aufpolieren soll. Anlass ist wohl u.a. der, dass die Rot-Grüne-Koalition in Nordrhein-Westfalen vor dem Bruch der Regierung eine umfassende Novellierung des Landesjagdgesetzes hin zu mehr Natur- und Tierschutz angekündigt hat.

Inzwischen wird zum Boykott des Versicherungskonzerns aufgerufen, Tierschützer und große Naturschutzverbände wie der NABu empören sich.

Lesen Sie dazu einschlägige Presseberichte hier:

http://nachrichten.rp-online.de/regional/kampagne-gegen-jagdgesetz-1.2796563

Hier die Daten der Gothaer Versicherung, deren Vorstand für diesen unglaublichen Vorgang verantwortlich ist:

 

Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln

Tel. 0221 308-00
Fax 0221 308-103
E-Mail: info@gothaer.de

Vorstand:
Dr. Werner Görg (Vorsitzender)
Dr. Mathias Bühring-Uhle
Dr. Helmut Hofmeier
Michael Kurtenbach
Thomas Leicht
Jürgen Meisch
Dr. Hartmut Nickel-Waninger

Aufsichtsratsvorsitzender:
Dr. Roland Schulz
Anschrift:
Arnoldiplatz 1
50969 Köln

Buchtipp: Totentanz der Tiere

 

Tierrechtler und engagierte Tierschützer sind per se etablierten Organisationen und gewachsenen Strukturen verdächtig. Sie stellen eingefahrene Strukturen und langjährige moralische Werte in Frage und stossen darüber hinaus die "Krone der Schöpfung" vom vermeintlich angestammten Thron. Menschen, die jenseits der gesteuerten Massenmeinung denken, werden grundsätzlich mit Argwohn betrachtet, gefährden sie doch das "Bewährte".

 

"Totentanz der Tiere", ein gemeinsames Buch von Gunter Bleibohm und Harald Hoos, greift diese Thematik schonungslos auf, analysiert und liefert auch neben den Fachartikeln eine Vielzahl kritisch-satirischer Anmerkungen.

 

Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit finden Sie hier:

http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=328&Itemid=1

Mehr Jagd führt zur Vermehrung der Wildschweine

Initiative zur Abschaffung der Jagd

Wissenschaftler: Mehr Jagd führt zur Vermehrung der Wildschweine

Sind die Jäger schuld an der Wildschweinschwemme?

Derzeit ist in der Presse wieder von einer „Wildschweinschwemme“, gar von einer „Wildschwein-Plage“ zu lesen. Doch obwohl in Deutschland so viele Wildschweine geschossen werden wie noch nie seit Beginn Aufzeichnungen in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, steigt die Anzahl der Wildschweine weiter. Ist die Lösung des „Wildschweinproblems“, noch mehr Tiere zu schießen? Oder ist gerade die intensive Jagd auf Wildschweine das Problem? Denn so paradox es klingen mag: Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich. Auf diesen Zusammenhang weisen immer mehr Forscher und neue wissenschaftliche Studien hin: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen.

Studie: Stärkere Vermehrung durch die Jagd

Durch die Jagd vermehren sich Wildtiere stärker als unter natürlichen Umständen, meint Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung München leitet. Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem im Herbst und Winter statt findet, viele Tiere getötet, hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort“, sagte Reichholf gegenüber der Süddeutschen Zeitung (28.01.2009).

Eine französische Langzeitstudie, die im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis: Starke Bejagung führt zu einer deutlich höheren Fortpflanzung und stimuliert die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen. Die Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen in einem Waldgebiet im Departement Haute Marne, in dem sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten Gebiet in den Pyrenäen. Das: Wenn hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende des ersten Lebensjahres – ein, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. Auch das Durchschnittsgewicht der erstmalig fruchtbaren Wildschweine ist bei hohem Jagddruck geringer. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein. (vgl. Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009)

Zerstörung der Sozialstruktur

Wildschweine haben eine sehr empfindliche Sozialstruktur: Eine Leitbache, die einmal im Jahr fruchtbar (rauschig) ist, führt die Rotte an. Die so genannte Rauschsynchronität sorgt dafür, dass die anderen Bachen in der Gruppe gleichzeitig fruchtbar sind. Auch hält sie die älteren Jungtiere, die „Überläufer“ in Zaum und verhindert damit größere Flurschäden. Wird die Leitbache erschossen, zersprengt dies die Rotte, die führungslosen Tiere brechen in die Felder ein, alle Bachen werden mehrmals im Jahr rauschig und vermehren sich völlig unkontrolliert.

Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht“. Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten“, so Happ in der Jägerzeitung "Wild und Hund" (23/2002). Das bedeutet: Jagd löst keine ökologischen Probleme, sondern schafft sie erst.

Legale und illegale Zufütterung

Natürlich hängt die Vermehrung Wildtieren auch vom Nahrungsangebot ab. So wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der verstärkte Maisanbau zur Vermehrung der Wildschweine beitrage. Doch wie lange im Jahr stehen den Wildschweinen denn reife Maisfelder zur Verfügung? Sicher nicht länger als ein Monat im Jahr – Ende September wird der Mais geerntet.

Dagegen sorgen Jäger ganzjährig durch legale oder illegale Zufütterungen und so genannte „Kirrungen“ für ein unnatürlich hohes Nahrungsangebot – und tragen damit wiederum zur Vermehrung bei. So hat die Wildforschungsstelle Aulendorf errechnet, dass allein in Baden-Württemberg jährlich 4.000 Tonnen Mais allein als „Kirrung“ (also als Lockfütterung, um die Tiere besser schießen zu können) ausgebracht werden – das sind pro erlegtem Wildschwein im Schnitt etwa 100 Kilo (!) Mais. Gerade Mais fördert nachweislich die Fruchtbarkeit von Wildschweinen. Zu den Mais-Kirrungen hinzu kommt die Fütterung mit Kraftfutter im Winter, die noch mal in ähnlicher Größenordnung liegen dürfte – und die vielen illegalen Fütterungen, die Naturschützer und Jagdgegner immer wieder aufdecken und zur Anzeige bringen.

Doch Jäger argumentieren lieber, dass die hohe Zahl der Eicheln und Bucheckern in den Wäldern verantwortlich für die Wildschweinschwemme sei. Darüber kann man eigentlich nur den Kopf schütteln: Den Tieren standen im Herbst schon immer Bucheckern und Eicheln zur Verfügung - früher eventuell sogar noch mehr, da der Wald gesünder war.

Kann die Natur sich selbst regulieren?

Die Natur hatte eigentlich alles hervorragend geregelt: Erfahrene weibliche Wildschweine - die Leitbachen - sorgen für die Ordnung in der Rotte und für Geburtenkontrolle. Die Hormone der Leitbachen bestimmen die Empfängnisbereitschaft aller Weibchen der Gruppe und verhindern, dass zu junge Tiere befruchtet werden.

Dies wissen eigentlich auch die Jäger. So weist Berufsjäger Helmut Hilpisch darauf hin: „Wildschweine regulieren ihren Bestand selbst – zumindest dann, wenn sie in intakten Familienverbänden unterwegs sind. Dann sorgt ihr Sozialverhalten dafür, dass nur einzelne weibliche Tiere rauschig werden: Lediglich die älteren Bachen werden dann befruchtet. Fehlen diese älteren Bachen, werden auch jüngere weibliche Tiere schnell trächtig“. (Siegener Zeitung, 18.10.2008)

Wozu dann jagen?

Der Zoologe Ragnar Kinzelbach von der Universität Rostock ist überzeugt: „Letztlich dient die Jagd nur dem Spaß und der Befriedigung der Mordlust der Jäger. Die Jagd ist überflüssig. Wenn man sie einstellt, regulieren sich die Bestände von allein.“ (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009)

Die Jagd ist heute ein Hobby, ein Freizeitvergnügen – und in ihren Jagdzeitschriften geben die Jäger ihre „Lust am Töten“, die „Freude am Beutemachen“ und den „Kick“ beim Schuss inzwischen offen zu. Ein Jäger hat über dieses Thema sogar seine Doktorarbeit geschrieben - und diese wurde in der Jagdpresse unter der Überschrift „Keine Angst vor der Lust“ (WILD UND HUND 24/2003) entsprechend gefeiert. In der Dissertation heißt es ganz offen: „Weltweit wird die Wildjagd unserer Zeit selten noch aus rein praktischen Motiven (z.B. Nahrungsjagd), sondern um eines starken emotionalen Erfolges Willen (der Kick beim Töten des Tieres, Freude, Glück, Zerstreuung, Entspannung, Abenteuer) oft mit großer Leidenschaft und Hingabe betrieben.“ (Günter Reinhold Kühnle: Die Jagd als Mechanismus der biotischen und kulturellen Evolution des Menschen, 2003. http://ub-dok.uni-trier.de/diss/diss45/20030120/20030120.htm)

Dieses Hobby-Töten kann die überwiegende Mehrheit der Menschen heute nicht mehr gutheißen. Repräsentative Umfragen der letzten Jahre zeigen übereinstimmend: 70-80% der Deutschen stehen der Jagd kritisch gegenüber oder fordern sogar die Abschaffung der Jagd. (Quellen: GEWIS-Institut 1996; GEWIS-Institut 2002; EMNID-Institut 2003, EMNID-Institut 2004)

Jäger erlegte Kühe statt Wildschweine

 

Arnsberg. Ein 70 Jahre alter Jäger will vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht die Rückgabe seines Jagdscheines erstreiten. Dem Mann war die Erlaubnis Ende vergangenen Jahres entzogen worden, weil er bei einer Jagd auf Wildschweine zwei trächtige Kühe erschossen hatte. Der Mann hatte nachts auf einem Hochsitz gesessen und die Tiere erlegt. Ein vom Bauern gerufener Veterinär informierte die Jagdaufsichtsbehörde.

 

Quelle: Inw/WZ/03.02.2010

 

 


Schuss war keine Bedrohung - Streit zwischen Jäger und Hundehalterin

 

Quelle: Die Rheinpfalz

 

Dateityp: PDF

 

Stand: März 2010 

 

 


Jadgsteuer abgeschafft

 

Quelle: Lokalanzeigeer

 

Dateityp: PDF

 

Stand: Mai 2009

 

 


Jäger schießt auf Hund - mitten im Rheinland

 

Wildwest-Gebaren mitten im Rheinland - lesen Sie hier, was einer Frau passierte, die mit ihrer Hündin in Langenfeld spazieren ging

 

Dateityp: PDF

Stand: 18.08.2008

 


 

*Neuss - Schockierende Bilder*

 

Jagd-Übung: Erst verstümmelt, dann abgeballert *Von COLJA SCHLIEWA*

 

Es ist ein Vorgang unvorstellbarer Grausamkeit: Um zu „üben“, stutzen Neusser Jäger lebenden Enten die Flügel. Dann hetzen sie ihre Jagdhunde auf die fluguntauglichen Tiere. Oder ballern das chancenlose Federvieh gleich selbst mit der Flinte ab.

 

Lesen Sie weiter....

 

Format: pdf

Stand: Oktober 2009

 

 

 


 

Bericht in der Zeitschrift " Freizeit Spass " November 09

- Jäger  erschießen Katzen

 

  

Format: pdf

Stand: Oktober 2009

Füchse

Hier wird dem Märchen der Jäger über Füchse die Maske herunter gerissen. Sehr lesenswert.

www.wir-fuechse.de

 

 


 

Initiative jagdgefährdeter Haustiere (IJH)

www.ijh.de

 

Astrid Krämer
Schloßbergstr. 10
86850 Reitenbuch

mail: ijh-bayern(at)web.de

 

Nicole Hallek
Bergstr. 2
49593 Bersenbrück

mail: kraemer(at)t-online.de

 



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