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Tierrechte

Tiere haben Rechte
www.die-tierbefreier.de

 


  

Helmut F. Kaplan, geboren 1952, Studium der Philosophie und der Psychologie (Mag. phil., Dr. phil.), zählt zu den Pionieren der Tierrechtsbewegung. Seine Bücher haben wesentlich dazu beigetragen, die Philosophie der Tierrechtsbewegung im deutschsprachigen Raum bekanntzumachen. Darüber hinaus hat Kaplan durch zahllose Zeitschriftenartikel die Sensibilität für tierethische Fragen und Probleme nachhaltig erhöht.
tierrechte-kaplan.org

  


 

Wir haben eine engagierte Rechtsanwaltskanzlei, die unsere Tierschutz-Probleme abdeckt. Gerne geben wir Ihnen die Daten, wenn Sie Interesse haben. Kontakt: becker(at)agtiere.de
 

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kennen, die/der sich engagiert für Tiere einsetzt. Wir werden dann Kontakt aufnehmen und einen Eintrag bei uns anbieten.


 

Hessische Rechts-Onlinedatenbank: Für juristische Laien verständlich dargestellt    

 

Seit September dieses Jahres steht allen interessierten Tierfreunden unter www.tierschutz-urteile.de eine Online-Datenbank des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) zur Verfügung. Dort findet man - gegliedert nach Themengebieten - Fälle und Urteile zu tierschutzrechtlichen Fragen sowie die wichtigsten Gesetze rund um das Tier. "Eine tolle, erste Orientierungshilfe", findet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO. "Die Datenbank ergänzt auf sinnvolle Weise auch den Online-Rechtsberatungs-Service unter www.tasso.net".    

Tierquälerei


Ein Krefelder Richter verdonnert eine Frau, deren Fahrzeug-Papiere bereits einmal gestohlen waren und die seitdem mit Kopien herumfährt, zu 400 Euro Strafe.

Eine Richterin in Düsseldorf stellt ein Verfahren gegen eine 20jährige ein, die zwei Meerschweinchen und eine Spinne auf dem Gewissen hat, grausam verhungert und verdurstet. Die übrigen Tiere haben das Martyrium überlebt. Welchen Stellenwert haben Mitgeschöpfe, wenn die Richterin dieser völlig überforderten Erwachsenen (!), die eine ach so schwierige Eltern-Kind-Beziehung hatte, es zukünftig ihr überläßt, ob sie sich wieder mit Tieren eindeckt und diese der großen Gefahr ausgesetzt sind, ebenfalls so zu enden wie die vorigen? Warum wird hier kein Tierhaltungsverbot ausgesprochen? Prinzip Hoffnung auf Kosten von Tieren?

 

Dateityp: JPG

Stand: 13.01.2009

 

Bewährung nach qualvollem Tod der Haustiere

Vor Gericht: Paar ließ Hunde, Katzen und Amphibien für Monate in leerer Wohnung zurück

(aep). Da saßen sie nun nebeneinander im Sitzungssaal des Alsfelder Amtsgerichts, die beiden Angeklagten, die einst ein Paar waren, aber heute Hunderte Kilometer voneinander entfernt leben und einander verfeindet genug sind, sich binnen 90 Minuten Verhandlung nicht eines Blickes zu würdigen. Ihnen gemeinsam sind zwei Kinder und ein schwer verdaubarer Fall von Tierquälerei. Es ist eine Geschichte grober Vernachlässigung durch überforderte, weil mit sich beschäftigte Halter, deren Verhältnisse schon im Normalfall eher schwierig erscheinen. Dass durch sie mehrere Tiere qualvoll zu Tode kamen, brachte den beiden jungen Leuten gestern Haftstrafen von zwölf und 15 Monaten ein - ausgesetzt zur Bewährung.

Die tragische Geschichte hatte sich bereits in der Zeit von Herbst 2007 bis Frühjahr 2008 in Mücke ereignet. Der Fall konnte aber erst jetzt verhandelt werden, so stellte die Richterin fest, weil beide Angeklagten, die ohne Verteidiger erschienen, nur schwer zu ermitteln gewesen seien. Deren Geständnis machte den Einsatz von fünf wartenden Zeugen überflüssig. In Mücke hatten die beiden 27-Jährigen - beide heute Hartz IV-Bezieher - gemeinsam in einer Wohnung mit Keller gelebt - mit zwei kleinen Kindern, drei Hunden, drei Katzen, einer Boa Constrictor, einer Schildkröte, mehreren Kröten und Fischen, einem Leguan und mehreren Vogelspinnen. Im Oktober 2007 zerbrach die Beziehung, in der es laut der Angeklagten N. immer wieder mal Handgreiflichkeiten gegeben habe. Sie zog aus und zu ihrer Mutter, wo die Kinder ohnehin häufiger untergebracht worden seien. Er blieb zunächst in der Wohnung, ergab die Befragung der Angeklagten.

Später fuhr er ihr nach und wohnte offenbar ebenfalls am Wohnort der Mutter, vor der er sich verstecken musste. In den folgenden Wochen und Monaten, in denen das Paar seine Trennung vollzog, blieben sämtliche Tiere unversorgt in der Wohnung zurück und verwahrlosten bis zum Tod der meisten von ihnen. Der Boden sei völlig mit Kot bedeckt gewesen, zählte der Staatsanwalt auf. Bis auf eine seien die Katzen verendet und offenbar von den hungrigen Hunden zerrissen worden. Die Insekten und die Schlange kamen ebenso um wie die Kröten; die Höckerschildkröte konnte gerettet werden. Die Hunde hatte die Angeklagte N. schließlich aus der Wohnung geholt und mitgenommen beziehungsweise in Pflege gegeben - eine Erinnerung, die die junge Frau im Gerichtssaal noch einmal erschaudern ließ. „Ich bin damals ganz schnell ausgezogen und habe mich um nichts mehr gekümmert.“

Wie die Tiere danach „in der relativ kleinen, dunklen Wohnung“ gelitten hatten und warum sie keine Chance auf Überleben hatten, erklärte ein Sachverständiger vom Veterinäramt, der nicht nur den Mangel an Nahrung und Wasser bemängelte, sondern auch, dass die tropischen Tiere in der ungeheizten Wohnung besonders zu leiden gehabt hätten - bis sie verendeten. Auch, dass mit der Schildkröte und einem Fisch zwei Fressfeinde in einer Badewanne gehalten wurden, bemängelte der Sachverständige. „So einen Fall habe ich hier noch nicht gesehen.“

Bezeichnend für die Wahrnehmung des ehemaligen Paares war dabei ein spontaner Streit über die Frage, wer denn die toten Katzen begraben habe. Sie verwies auf „den Vater der Kinder“ neben sich. Er, der in schwarzer Szenekluft, behängt mit Ketten und „starker Alkoholfahne“ vor Gericht erschienen war, wie die Richterin feststellte, wies dieses Detail so weit von sich wie er damals die Verantwortung geschoben hatte: „Es waren doch ihre Tiere“, sagte der heute mit neuer Lebensgefährtin und zwei Kindern in einem Alsfelder Dorf lebende Angeklagte. Er habe ja auch arbeiten müssen. „Hier sitzen Sie als Fressfeinde in derselben Badewanne!“, fasste die Richterin das Verhältnis zusammen.

Ob sie denn damals nicht mal an die Tiere gedacht hätten, fragte sie weiter. „Doch“, entgegnete die Frau, „ich habe ihm jeden Tag gesagt: ,Versorge die Tiere!‘ Im Endeffekt habe ich das dann gemacht.“ Das Bild, das sich ihr geboten habe, „war nur schrecklich“. Wie sie denn heute zu dem Geschehen stehen, fragte der Staatsanwalt die Angeklagten, worauf er antwortete: „Scheiße!“ Erst auf Nachfragen setzte er hinzu: „Es war mein Fehler. es wäre meine Verantwortung gewesen.“ Als die Richterin dann fragte, wie sie selbst sich denn beurteilen und an ihrer Stelle verurteilen würden, kamen beide - mittlerweile ziemlich kleinlaut - zu dem gleichen Schluss: Eine hohe Geldstrafe und eine Haftstrafe - aber zur Bewährung - wären wohl angemessen. Man müsste sie ja wohl einsperren bei Wasser und Brot, stimmte die Richterin zu - und mit dem Wasser wären sie ja wohl schon besser bedient als die von ihnen vernachlässigten Tiere.

Die Selbsteinschätzung kam den Anträgen des Staatsanwalts tatsächlich nahe. Es mache strafrechtlich keinen Unterschied, ob sie die Tiere aktiv totschlugen oder durch Unterlassung töteten, stellte der zunächst fest und betonte dann: „Es ist eine Tat, die ihresgleichen sucht; ein unvorstellbares Maß an Verantwortungslosigkeit.“ Andererseits hätten beide vor Gericht „so etwas wie Reue gezeigt“. Er beantragte für sie zehn Monate Haftstrafe, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und für ihn ein Jahr Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Beide sollten 1000 Euro als Bewährungsauflage zahlen. Die Richterin blieb dann aber noch über den Anträgen des Staatsanwalts. Sie verhängte ein Jahr Bewährungsstrafe für die Angeklagte und 15 Monate Bewährungsstrafe für den Mann. Beide Male mit drei Jahren Bewährungszeit und verbunden mit 500 Euro Geldauflage. Sie bleibe ja nur selten mit dem Urteil über dem Antrag, erklärte sie. Aber: „Das ist schon ein sehr, sehr schlimmer Fall!“

22.09.2011

Tiertransporte

 

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www.animals-angels.de

 


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