

Tierschutz & Tierrecht
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen Informationen zu alles rund um den Tierschutz, Rechte der Tiere usw. geben.
Sollten Informationen veraltet sein oder ein Link nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Webmasterin für diesen Bereich: Anja Burmann, burmann(at)agtiere.de
Pflegestellen & der Paragraph §11Die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V. hat am 23.10.08 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein bahnbrechendes Urteil erstritten, nachdem das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberwaltungsgericht in Münster nicht im Sinne von praktischem Tierschutz entschieden hatten.
Das Bundesverwaltungsgericht sagte ganz deutlich, dass ein Verein keiner Erlaubnis nach dem TSG bedarf, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter in privaten Pflegestellen unterbringt. Damit zeigt das Bundesverwaltungsgericht eine Sensibilität, die darauf hinweist, dass dieser Senat ganz nah an der Realität ist. Wenn Sie das Urteil lesen, welches unmittelbar nach unserer Verhandlung gefällt wurde, in dem es um Hennenhaltung in alter oder in neuer Form geht und wo sich dieser Senat für die neue Form entschieden hat, dann kann ich nur sagen: Hut ab! Aufgrund vieler Kontakte zu TSV, die mit dem Pflegestellen-Konzept arbeiten, wußten wir, dass etliche AmtsVets einen enormen Druck auf die TSV ausgeübt haben bis hin zu dem Verbot jeglicher tierschützerischer Tätigkeit mit Beschlagnahmung der vorhandenen Tiere. Das wird viele Tieren, um die sich die TierschützerInnen nicht mehr kümmern durften, die Gesundheit und vielleicht sogar das Leben gekostet haben. Auch die AGT ist von dem Veterinäramt Mettmann ständig bekriegt worden, u.a. mit der Festsetzung utopischer Bußgelder, die jedoch bereits vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf kassiert wurden. Wer wäre da noch gerne Pflegestelle gewesen? Zusätzlich wäre damit auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG eingegriffen worden. Wenn Sie selbst Probleme mit dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Küttner in dieser Kanzlei (www.wolf-und-partner.de); er ist ein ausgewiesener Experte für Verwaltungsrecht und sehr zu empfehlen. Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes finden Sie hier: (Pressemitteilung Nr. 70/2008)
Damit hat die Aktionsgemeinschaft für Tiere als kleiner Verein mit ca. 200 Mitgliedern Rechtssicherheit für alle deutschen TSV mit Pflegestellenkonzept an höchster Stelle erstritten. Unser Name ist unser Programm: Eine Gemeinschaft, die Aktionen FÜR Tiere macht.
Presse-Erklärung RA Dr. Küttner
Laden Sie sich hier die Presse-Erklärung der Rechtsanwaltskanzlei Wolf & Partner (Dr. Küttner) herunter.
Dateityp: PDF
Stand: 02.11.2008
Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Lesen Sie hier das komplette Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Thema Pflegestellen und der §11
Dateityp: PDF
Stand: 24.02.2009
Urteil aus der Fachpresse
Einschätzung des vor dem Bundesverwaltungsgericht erreichten Urteils in der Fachpresse
Dateityp: PDF
Stand: 24.02.2009
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